Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Antwort.
Sie müssen unterscheiden: Geht es um den Mindestunterhalt (100% der Düsseldorfer Tabelle) so können Sie die Krankenversicherung, die Altersvorsorge abziehen und allenfalls 5% berufsbedingte Aufwendungen,
Sind Sie über die 100% leistungsfähig so können Sie weiere Abzüge tätigen (monatliche Zahlung von Darlehenszinsen. Berufsunfähigkeistversicherung, Unfallversicherung, Fahrtkosten, sekundäre Altersvorsorge.
Miete, Nebenkosten, Kosten für Telefon, Rundfunkgebühren und so weiter sind dagegen Kosten der sogenannten privaten Lebensführung und können nicht von Ihrem Einkommen abgezogen werden. Diese Kosten werden nach Ansicht der Rechtsprechung mit dem Selbstbehalt abgedeckt.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt