Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
ja genau, bei einer Eigenkündigung würden Sie 3 Monate gesperrt. Ist eine lange zeit, in der Sie ggf. auch selber die Krankenkassenbeiträge zahlen müssten.
Insofern wäre durchaus zu überlegen, ob Sie erst einmal in den Krankenstand treten und ggf. mit dem Arbeitgeber Verbindung aufnehmen und, natürlich wenn möglich aus betriebsbedingten Gründen, einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Ggf. könnte man hier wegen der langen Betrie#bszugehörigkeit auch noch eine Abfindung verhandeln.
Sollten Sie merken, dass der Arbeitgeber diesbezüglich nicht entgegenkommen möchte, wäre eine Eigenkündigung zu jedem Zeitpunkt, natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfristen, möglich.
Ich hoffe, Ihre Fragen wurden beantwortet. Wenn weitere bestehen, teilen Sie diese bitte mit. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der erteilten Antwort über die Sterne. Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass