Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Bei einem Fertighaus handelt es sich um eine Kaufsache nach den §§ 433 ff. BGB.
Im Kaufgegenstand enthaltene Schadstoffen stellen einen Mangel nach den §§ 434 ff. BGB dar.
Sie können daher die Mängelgewährleistungsrechte nach § 437 BGB geltend machen.
Diese umfassen Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz und sogar Rücktritt.
Die Wahl der auszuübenden Rechten obliegt bei Ihnen.
Die entsprechende Erklärung und Forderung ist an den Verkäufer zu richten.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
wurde die Schadstoffbelastung durch einen Gutachter festgestellt?
Welche Kaufpreis haben Sie für das Fertighaus bezahlt und wäre Rücktritt vom Kaufvertrag für Sie eine Option?
Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
vielen Dank für die Ergänzungen.
Prinzipiell kann Ihnen hier jeder Rechtsanwalt weiter helfen, da es sich um Vertragsrecht handelt.
Konnte ich Ihre Fragen beantworten?
Ihre Chancen stehen durchaus gut.
Ich würde zuerst mit dem Verkäufer sprechen.
Vielleicht ergibt sich auf diesem Wege bereits eine Lösung.