Vielen Dank für Ihre Geduld.
Sie sind nicht zur Zahlung der geltend gemachten Forderung verpflichtet.
Sie haben nämlich mit dem Leiter des Instituts ausdrücklich eine individuelle abweichende Vereinbarung getroffen derzufolge Sie monatlich 150 € zahlen sollten.
Die Geltendmachung einer Forderung in Höhe von 3.000 € ist daher rechtlich schon aus diesem Grund nicht haltbar.
Darüber hinaus sind Sie aber auch an diese Abrede nicht mehr gebunden, wenn Sie - wozu ich Ihnen ausdrücklich raten möchte - den Vertrag nun noch einmal explizit fristlos kündigen.
Hierzu sind Sie nämlich deshalb berechtigt, weil Ihnen überhaupt keine Partnervorschläge mehr unterbreitet worden sind. Dann aber kann die Gegenseite auch keine Vergütung einfordern, denn dann hat diese die ihr obliegende vertragliche Leistung überhaupt nicht erbracht.
Weisen Sie daher die Forderung unter ausdrücklicher Berufung auf die hier dargestellte Rechtslage zurück, und kündigen Sie in diesem Schreiben fristlos den Vertrag!
Wenn Sie keine Nachfragen haben ("Dem Experten antworten"), dann geben Sie bitte Ihre Bewertung für die anwaltliche Beratung ab, indem Sie mit der Maus oben die Sterne (3-5 Sterne) anklicken, denn nur dann erhalte ich von dem Portalbetreiber die Vergütung für die Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt