Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angedachte Möglichkeit nicht besteht, den Schenkungssteuerfreibetrag zweimal in Anspruch zu nehmen und dadurch eine Besteuerung zu vermeiden.
Dies scheitert an dem Umstand, dass die Immobilie als solche und zur Gänze auf den Enkel übertragen würde.
Eine rechtliche "Aufteilung" in zwei separate Übertagungsakte ist rechtlich leider nicht möglich und zulässig.
Allenfalls denkbar wäre eine Erbschaftssteuerbefreiuung des Enkels nach dem Ableben der Mutter.
Voraussetzungen hierfür wären:
1.) Der Verstorbene muss das Haus bis zum Zeitpunkt seines Todes genutzt haben.
2.) Das Kind wohnt entweder schon im Haus oder zieht in das Haus ein und leben dort für mindestens zehn Jahre.
Ich bedaure außerordentlich, Ihnen keinen angenehmere Mitteilung übermitteln zu können, aber ich bin als Rechtsanwalt verpflichtet, Ihnen die Rechtslage wahrheitsgemäß darzustellen.
Wenn Sie keine Nachfragen haben ("Dem Experten antworten"), dann geben Sie bitte Ihre Bewertung für die anwaltliche Beratung ab, indem Sie mit der Maus oben die Sterne (3-5 Sterne) anklicken, denn nur dann erhalte ich von dem Portalbetreiber die Vergütung für die Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt