Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Sie können als Verwaltungsbeiratsmitglied ungeachtet des Beschlusses des Verwaltungsbeirats die Versäumnisse der Eigentümergemeinschaft mitteilen.
Als "Kontrollorgan" des Hausverwalters ist dies Ihr Recht, ja ggf. sogar Ihre Obliegenheit.
Hiergegen stehen keine rechtlichen Hürden.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),kann ich Ihnen noch weiterhelfen?Sofern meine Ausführungen zu Ihrer Orientierung waren, bitte ich freundlichst um die Abgabe einer positiven Bewertung Ihrerseits (anklicken von mind. 3 Bewertungssternen).Hierdurch entstehen Ihnen keine Zusatzkosten. Insbesondere hat dies keinen Einfluss auf die bereits an das Portal geleistete Zahlung.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Vielen Dank.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-