Recht & Justiz
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Überlassungsvertrag mit Auflassung .haus mit Grundstück im Wert von 43000€ . 2013.
Oma gestorben 2018 Papa 2019. Ich habe noch 3 Geschwister .Frage: ist die volle Summe erbnachlass
Oma lebenslanges Wohnrecht wurde mit4200 € im jahr festgelegt.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.
Bitte formulieren Sie Ihre Rechtsfrage ein wenig präziser. Was genau möchten Sie erfahren?
Gerne stehe ich Ihnen der Einfachheit halber auch für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen besprechen können. Buchen Sie dieses gern als Premium-Service hinzu.
Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Gehe ich richtig in der Annahme, dass Ihr Vater zuletzt Alleineigentümer des Grundstücks gewesen ist?
Leider kann ich Ihren Fall nicht zeitnah weiterbearbeiten. Ich gebe ihn daher für einen anderen Experten zur Beantwortung frei.
Alles Gute und einen angenehmen Abend Ihnen!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Sind beide Eigentümer der Immobilie verstorben, so fällt die Immobilie in die Erbmassen des Großvaters und des Vaters. Haben Sie keine Tanten und Onkel, so können Sie davon ausgehen, dass Sie auch den Großvater zu einen Großteil beerben werden.
Den eigenen Vater beerben die drei Kinder je zu 1/3.
die Hälfte der EUR 43.000,00 Immobilie liegt also in der Erbmasse des Vaters, hier erben Sie gesetzlich auf jeden Fall. Die andere Hälfte liegt beim Großvater, hier ist zu klären, ob es noch weitere Erben gibt.
Haben Sie sonst noch Frage?
Mit freundlichen Grüßen
wenn die vier Kinder die einzigen Verwandten des Großvaters sind, dann wird auch dessen Teil der Immobilie an die Kinder gehen. In diesem Fall geht von beiden Seiten alles an die vier Kinder.
Habe ich alle Ihre Fragen beantworten können? Falls dem so ist, darf ich Sie bitten mich positiv zu bewerten.
Sehr geehrter Kunde, falls Sie keine weiteren Fragen mehr haben sollten, darf ich Sie bitten mich zu bewerten. Nur so bekomme ich auch ein Honorar für meine Arbeit. Dies erscheint mir nur fair, ich habe Sie umfassend und kompetenz beraten, das gibt es leider nicht zum Nulltarif.