Vielen Dank für Ihre Geduld.
Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Ihnen die Ergänzungspflgeschaft übertragen wird.
Hierzu sollten Sie sich zunächst mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und im Einzelnen darlegen, dass Sie als Pflegemutter Ihren Aufgaben und Pflichten nur dann in gebotenem Maße nachkommen können, wenn Ihnen die dem Jugendamt von dem Familiengericht übetragenen Teilbefugnisses des Sorgerechts (ABR etc) zur eigenen Ausübung übetragen werden.
Sodann müsste das Familiengericht auf Antrag beschließen, dass Ihnen die Ergänzungspflegschaft zu übetragen ist.
Nach meinem Dafürhalten bestehen sehr gute Aussichten, dass Ihr entsprechender Antrag Erfolg haben wird, da Sie das Pflegeverhältnis bereits seit langen Jahren führen.
Sie würden dann - wie wohl auch bisher - Pflegegeld beanspruchen können.
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Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt