Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gegen die gerichtliche Entscheidung, die offenbar ohne mündliche Verhandlung und nähere Prüfung des Gerichts erfolgte, kann man Widerspruch einlegen.
Das Gericht ist dann gezwungen, sich auch inhaltlich mit der Sache zu beschäftigen.
Ja, das Grundbuch ist maßgebend.
Bei einem solchen Eilverfahren prüft das Gericht das aber zunächst nicht.
Wahrscheinlich hat der Antragsteller falsche Angaben gemacht.
Sie können das alles am 15.01. im Rahmen der mündlichen Verhandlung richtig stellen.
Es reicht, wenn Sie das Grundbuch als Beweis vorlegen.
Es lässt sich sicher vor Ort auch kurzfristig ein Anwalt beauftragen.