Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der Versicherung keine Leistungen mehr werden beanspruchen können.
Mit Erbringung der Einmalzahlung an Sie sind sämtliche Ansprüche Ihrerseits an die Versicherung abgegolten.
Im Übrigen wären etwaige Ansprüche leider längst verjährt, wenn Sie das Versicherungsvertragsverhältnis im Jahre 2005 gekündigt haben.
Ich bedaure außerordentlich.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt