Vielen Dank.
Wenn Sie eine Überweisung gefälscht haben, so haben Sie sich leider einer nach § 267 StGB strafbaren Urkundenfäslchung schuldig gemacht.
Da die Tat anhand des Überweisungsträgers auch nachweisbar ist, rate ich Ihnen an, in dem Ermittlungsverfahren die Tat einzuräumen und maximale Kooperation mit der Polizei zu zeigen, denn dies wirkt sich strafmildernd aus.
Sie sollten zudem Ihr Bedauern zum Ausdruck bringen und versichern, dass es sich um einen einmaligen Fehltritt gehandelt hat.
Sie werden sodann mit einem Strafbefehl zu rechnen haben - es wird eine Geldstrafe im unteren Bereich gegen Sie festgesetzt werden.
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt