Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu Ihren Fragen:
1) Wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, dann muss Ihre Tante nichts nacharbeiten. Wenn zu wenig Arbeit vorhanden ist, dann fällt dies in das sogenannte Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Dies ist in § 615 BGB geregelt.
2) Eine direkte rechtliche Verpflichtung über die monatliche Lohnabrechnung hinaus besteht grundsätzlich nicht. Der Arbeitgeber kann aber aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag heraus verpflichtet sein, eine solche Aufstellung regelmäßig an Ihre Tante zu übermitteln.#
3) Soweit es keine vertragliche Begrenzung gibt, gilt die allgemeine Regelverjährung von 3 Jahren, nach §§ 195,199 BGB.
4) Ja, der Arbeitgeber ist beweispflichtig für die Höhe der angeblichen Minusstunden.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt