Vielen Dank für Ihre weiteren Mitteilungen!
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie nach der gesetzlichen Erbfolge nicht erben werden.
Abweichendes würde nur gelten, wenn Ihre Tante ein Testament errichtet hätte, in welchem sie Sie bedacht hätte, denn dadurch wäre die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen worden.
Nach der gesetzlichen Erbfolge werden hier die Kinder des verstorbenen Cousins als gesetzliche Erben dritter Ordnung gemäß § 1926 BGB erben:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1926.html
Auch die Tatsache, dass Sie Ihre Tante gepflegt haben und ein sehr enges Verhältnis zu dieser hatten, ändert an dieser Rechtslage bedauerlicher Weise nichts.
Sie können daher leider nur versuchen, mit den Erben auf Kulanzbasis einen finanziellen Ausgleich für Ihre langjährige Pflege zu erhalten.
Ich bedaure außerordentlich, Ihnen keinen angenehmere Mitteilung übermitteln zu können, aber ich bin als Rechtsanwalt verpflichtet, Ihnen die Rechtslage wahrheitsgemäß darzustellen.
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt