Recht & Justiz
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ich bin eine Ausländerin und habe eine Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs 4 AufenthG. Der bisherige Aufenthaltstitel §18 Abs4 S.1. Ich habe eine Tätigkeit aufgenommen ohne entsprechenden Arbeitserlaubnis (hatte einen Vermerk " Arbeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde). Ich hatte vor, die Erlaubnis nachträglich zu beantragen, aber die Firma ist pleite gegangen. Zwischen August und Oktober wurden meine Löhne nicht ausgezahlt, der Arbeitgeber hat einen Antrag auf das Insolvenzgeld gestellt. Was kann ich tun? Da meine Krankenkasse keine Beiträge bekommen hat, wird sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Bei einer Rechtsberatung wurde mir empfohlen auf das Geld zu verzichten, weil ich darauf kein Anspruch habe. Wie kann ich die Sozialabgaben abdecken in diesem Fall? Ich fürchte, dass BA für Arbeit mir weigern wird, das Geld auszuzahlen, weil ich keine entsprechende Erlaubnis habe. Wie kann ich die Beiträge an meine Krankenkasse zahlen? Wie soll ich vorgehen? Dies kann auch meinen aktuellen Aufenthaltsstatus negativ beeinflussen.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich denke, dass man vorliegend sich an das Jobcenter wenden und dort Leistungen nach dem SGB 2 beantragen kann, die letztlich auch die offenen Sozialabgaben, wie Krankenkassenbeitrag abdecken sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Schwerin
Rechtsanwalt