Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Sie können zwar nicht verhindern, dass Ihr Arbeitgeber Sie abmahnt. Sie können aber verlangen, dass Ihre Gegendarstellung zu dieser Abmahnung zu Ihrer Personalakte genommen wird, hier also der Umstand, dass Sie krankheitsbedingt unfähig waren, sich krank zu melden. Unter folgendem Link finden Sie Tipps, wie Sie eine Gegendarstellung verfassen können:
https://www.abmahnung.org/gegendarstellung
Sollte es z.B. bei einer Kündigung darauf ankommen, dass Sie vorher abgemahnt worden sind, können Sie auf diese Gegendarstellung verweisen. Dann wird in einem etwaigen Rechtsstreit ein Arbeitsrichter darüber entscheiden, ob die Abmahnung berechtigt war.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Wie kann ich noch helfen, besteht weiterer Klärungsbedarf?Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (=Klick auf 3-5 Sterne) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Weitere Kosten für Sie werden dadurch nicht ausgelöst. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!
Sehr geehrte/r Fragesteller/in, ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.