Sehr geehrter Ratsuchender, ,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ansicht der Rechtsprechung können Sie den Flug jederzeit und ohne Angaben von Gründen stornieren, solange die Flugleistung noch nicht erbracht wurde.
Wenn Sie storniert haben, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Abrechnung zukommen lassen.
Zurückerstattet werden muss Ihnen dabei, Steuern, Gebühren, der Kerosionzuschlag, Kerosin, Verpflegung, Gepäckzuschlag.Flughafengebühren, Servicegebühren, die Gebühren für den Bodenservice und die Versicherung.
Wenn die Fluggesellschaft Ihren Platz anderweitig vergeben hat, dann muss sich die Gesellschaft dies als ersparte Aufwendungen ebenso anrechnen lassen.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt