Sehr geehrte Fragestellerin, Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für ihre Anfrage im Bereich Recht.
Ich beantworteIhnen ihre Frage gerne wie folgt:
Bei einem Unfall in 2019 mit der vorherigen Klasse 6 ist eine Rückstufung in die Klasse 1 leider nicht zu beanstanden.
Als Übersicht lege ich Ihnen den folgenden Link von bei, anhand dessen dies für Sie nachvollziehbar wird:
https://www.huk.de/service/schaden/rueckstufungstabellen.html
In der Tat genügt ein Unfallgeschehen.
Leider kann ich Ihnen keine positivere Nachricht zukommen lassen.
Bitte bewerte Sie dennoch noch kurz meine Antwort.
Nachfragen bleiben nach der Bewertung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Jasmin Pesla
Neuhaus am Rennweg
Thüringen
überörtlich tätig