Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Grundsätzlich können Sie sich nicht einfach so von einem Vertrag lösen, wie hier vom Kaufvertrag über eine Küche. Aber diese Formulierung deutet darauf hin, dass der Vertrag erst nach 14 Tagen zustandekommt, sodass Sie jetzt noch Ihr Vertragsangebot widerrufen können. Es erscheint mir nur ungewöhnlich zu sein, dass das Küchenstudio diese Klausel im Vertrag hat. In der Regel wird ein Vertrag sofort wirksam und beim Rücktritt davon fällt ein pauschaler Schadenersatz an.
Sie sollten mit dem Küchenstudio unter Hinweis auf diese Vertragsklausel darüber sprechen, ob es Einwände gibt, wenn Sie die Bestellung widerrufen oder stornieren. Dann lassen Sie sich die Vertragsauflösung bestätigen und haben Gewissheit.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Wie kann ich noch helfen, besteht weiterer Klärungsbedarf?Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (=Klick auf 3-5 Sterne) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Weitere Kosten für Sie werden dadurch nicht ausgelöst. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!