Vielen Dank für Ihre Geduld.
Sie können unbesorgt sein, denn unter den gegebenen Umständen ist die Versicherung verpflichtet, die vollen Kosten zu übernehmen.
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn Ihnen der Reiseantritt wegen einer Vorerkrankung nicht möglich gewesen wäre.
Das aber ist hier nicht der Fall, denn Sie konnten wegen der völlig unerwartet aufgetretenen Schmerzen im Knie nicht reisen - dann aber ist die Reiserücktrittsversicherung vertraglich in der vollen Regulierungspflicht.
Die Versicherung hat daher die Kosten zu übernehmen, und diese kann von Ihnen auch nicht verlangen, dass Sie eine Endabrechnung beibringen, da das Unternehmen in Insolvenz gegangen ist.
Der Versicherer hat sich dann seinerseits mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um sich eine Rechnung übermitteln zu lassen.
Sollte die Versicherung nun weiterhin die Regulierung verweigern, so wenden Sie sich umgehend an die Schlichtungsstelle der deutschen Versicherer:
https://www.versicherungsombudsmann.de/
Übermitteln Sie dieser den gesamten Sachverhalt zur weiteren Veranlassung.
Die Schlichtungsstelle wird Ihren Versicherer sodann verpflichten, in die Regulierung einzutreten!
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt