Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Wenn die Halterin Ihnen den Hund in Obhut gegeben hat, kann das so verstanden werden, dass Sie mit der Inobhutnahme Eigentümer des Hundes geworden sind. Denkbar wäre aber auch, dass die Inobhutnahme nur vorübergehend sein sollte. Es kommt also darauf an, was Sie mit der Halterin abgesprochen haben.
Wenn Sie Eigentümer des Hundes geworden sind, können Sie die Herausgabe verweigern. Dann haben Sie auch die Polizei nicht zu fürchten. Ansonsten könnte ein Herausgabeanspruch bestehen.
Letztlich müsste ein Richter darüber entscheiden, ob Sie Eigentümer geworden sind. Dann wird es darauf ankommen, was Sie mit der Halterin bei der Übergabe des Hundes an Sie abgesprochen haben.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Diese mündliche Absprache genügt. Sie sind damit Eigentümer geworden. Ein Widerruf ist rechtlich unbeachtlich. Die Eigentumsübergabe ist erfolgt und kann von der Halterin nicht rückgängig gemacht werden.
Sie können es jetzt erstmal nur abwarten, ob die Frau den Herausgabeanspruch eingklagt.
Sie müssen die Polizei nur rufen, wenn die Frau Ihnen Ärger macht. Im Übrigen kann die Polizei auch nicht wissen, wer der Eigentümer des Hundes ist. Denn die Polizei war ja bei der Absprache nicht dabei. Und da Sie in Besiz des Hundes sind, spricht das dafür, dass Sie Eigentümer sind. Der Impfpass begründet keine Eigentümerstellung. Es ist nur ein Indiz, dass die Frau irgendwann mal Eigentümer war. Letztlich würde ein Richter das zu entscheiden. Ihre Chancen wären in einem etwaigen Gerichtsverfahren gut.
Die Frau könnte Sie anzeigen. Dann würde die Polizei prüfen, ob eine Unterschlagung vorliegt. Aber die Polizei kann auch nicht wissen, wer Eigentümer des Hundes ist, sodass Sie auch nicht bestraft werden könnten. Eine Strafanzeige müssen Sie also nicht fürchten.
Die Frau könnte Sie aber beim Amtsgericht auf Herausgabe verklagen. In dem Prozess würde dann geprüft, wer Eigentümer ist. Der Richter müsste das entscheiden.
Wie kann ich noch helfen, besteht weiterer Klärungsbedarf?Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (Klick auf 3-5 Sterne) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Dies hat keine Auswirkungen auf die bereits an JustAnswer geleistete Zahlung. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!
Ja. Das können Sie so machen.
Sehr gerne. Ich freue mich, wenn ich helfen konnte.
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Falls Sie doch noch Rückfragen haben, gehe ich gerne morgen darauf ein. Ich bin jetzt erstmal offline.