Vielen Dank!
Bei einem Versäumnisurteil kämen Kosten in Höhe von 778,34 EUR auf Sie zu, wobei der Anwalt 454,34 EUR erhält und die Gerichtskasse 324,00 EUR
Bei einem Anerkenntnisurteil wären es 621,78 EUR für den Anwalt und 108,00 EUR für die Gerichtskasse.
Damit würden Sie bei einem Anerkenntnis zumindest knapp 50,00 EUR an Kosten sparen.
Da Sie vor dem Amtsgericht ohne Anwalt verhandeln können, können Sie also dem Gericht innerhalb dieser Frist schreiben, dass Sie das Urteil anerkennen. Versäumen Sie diese Frist, bekommen Sie ein Versäumnisurteil zu den oben genannten Konditionen.
Beide Urteil führen jedoch dazu, dass der Gegner seine Forderung vollstrecken kann. Daher sollten Sie sich zeitnah mit dem Gläubigervertreter in Verbindung setzen und um eine entsprechende Ratenvereinbarung bitten, um einer Zwangsvollstreckung vorzubeugen.
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Mit freundlichen Grüßen
K. Nitschke
Rechtsanwältin