Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Schwerbehinderte Menschen haben nach der gesetzlichen Regelung in § 208 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr:
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/208.html
Dieser gesetzliche Zusatzurlaub ist zu dem gesetzlichen Urlaubsanspruch gemäß dem Bundesurlaubsgesetz oder aber zu einem längeren arbeit- oder tarifvertraglich gewährten Urlaub (=in Ihrem Fall 30 Tage) zu gewähren.
Das bedeutet, dass der AN unter den vorliegenden Umständen insgesamt 35 Tage Urlaub beanspruchen kann, nämlich 30 Tage arbeitsvertraglichen Urlaub sowie zusätzlich 5 Tage Zusatzurlaub gemäß § 208 SGB IX.
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt