Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihren Fall bearbeite.Gerne stehe ich Ihnen der Einfachheit halber auch für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen besprechen können. Buchen Sie dieses gern als Premium-Service hinzu.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Wenn der Arbeitgeber die Zahlung des letzten Gehaltes mit der Behauptung verweigert, er habe Ihren Mann bereits überzahlt, so ist der Arbeitgeber für die Zahlungen beweispflichtig. Diesen Beweis kann er durch einen selbst geschriebenen "Schmierzettel" nicht antreten, er bräuchte vielmehr eine Quittung, Zeugen oder sonstige aussagekräftige Beweismittel. Wenn er die Zahlung nicht nachweisen kann, so kann Ihr Mann sein letzten Gehalt problemlos verlangen und ggf. einklagen.
Leider haben Sie keine Bewertung abgegeben. Woran liegt das?
Sind noch Rückfragen offen geblieben? Dann stellen Sie diese gern.
Andernfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab, indem Sie auf die Bewertungssterne oben klicken!