Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Sie können widersprechen und nicht bezahlen. Dann wird es aber aller Voraussicht nach zu einem Rechtsstreit kommen. Gegenstand des Rechtsstreites wird sein, ob der Schaden schon vorher da war oder Sie ihn verursacht haben. Und Ihre Chancen sind da leider nicht so gut.
Denn es gibt unstreitig einen Schaden. Und Sie können nicht beweisen, dass er schon bei Übergabe des Wagens an Sie vorhanden war. Zu Ihren Gunsten ist zu werten, dass ein Kratzer an der Felge wirklich leicht übersehen werden kann. Aber ob das genügt, den Richter auf Ihre Seite zu ziehen, ist schwer zu beurteilen.
Vielleicht kann auch damit argumentiert werden, dass die Werkstatt Sie darauf hätte hinweisen müssen, dass es eine Selbstbeteiligung von 1.500 EUR gibt, weil das ein sehr hohe Selbstbeteiligung ist. Aber eine Entscheidung eines Gerichtes dazu konnte ich leider nicht recherchieren.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.