Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Wenn Sie verklagt sind, können Sie der Verhandlung leider nicht aus dem Weg gehen. Sie müssen sich der Klage stellen. Falls Sie aber z.B. urlaubsbedingt verhindert sind, können Sie die Verhandlung verschieben lassen.
Angesichts Ihrer Schilderung scheint es mir ratsam, dass Sie kurzfristig einen Anwalt einschalten. Die Anwaltskosten muss die Gegenseite Ihnen erstatten, wenn Sie im Prozess obsiegen. Und die Erfolgsaussichten sehe ich nicht schlecht für Sie.
Nur weil Sie jemandem die Adresse gegeben haben, um das Auto anzusehen, haben Sie noch keinen Kaufvertrag geschlossen. Das ist eher ein Indiz dafür, dass noch kein Kaufvertrag zustandegekommen ist. Das Ansehen eines Autos ist erst die Vorbereitung eines Kaufvertrages. Es besandt zu keinem Zeitpunkt Einigkeit darüber, ob und zu welchem Preis das Auto gekauft werden soll.
Ihre Möglichkeit besteht also darin, sich gegen die Klage zu verteidigen mit dem Argument, dass es keinen Kaufvertrag gibt. Dann muss die Gegenseite beweisen, dass es einen Kaufvertrag gibt. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Argumentation helfen.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.