Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Grundlage ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Das Gericht bemängelte, dass die Einheitswerte seit 1964 (alte Bundesländer) bzw. 1935 (neue Bundesländer) nicht mehr neu berechnet wurden. Das hat gerade in Berlin zur Folge, dass in einer Stadt unterschiedliche Werte gelten. So haben Eigentümer, die ihre Immobilien im Osten Berlins haben deutlich weniger gezahlt, als Eigentümer, die eine vergleichbare Immobilie im Westen haben.
Der Bund ist nun angehalten, die Grundsteuer neu zu regeln. Da der Einheitswert die Grundlage bildet, hat das Land Berlin bereits damit angefangen, auf dieser Ebene Änderungen vorzunehmen.
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Mit freundlichen Grüßen
K. Nitschke
Rechtsanwältin