Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Ein Arbeitgeber kann sich nicht ohne Weiteres von einem Vertrag lösen. Hierzu ist ein Anfechtungsgrund notwendig. Aber eine Schwangerschaft des Vertragspartners ist grundsätzlich kein Anfechtungsgrund. Und im Vertrag, den Sie angehängt haben, gibt es auch keine Regelung, dass der Vertrag aufgelöst werden kann, wenn die Arbeitnehmerin schwanger wird. Es ist auch sonst keine Möglichkeit zur einseitgen Auflösung des Vertrages durch den Arbeitgeber geregelt.
Vor diesem Hintergrund ist die Kündigung des Vertrages unwirksam. Der Vertrag ist weiterhin bestandskräftig und Ihre Freundin kann auf Erfüllung bestehen, also die Qualifzierungsmaßnahme auf Kosten des Arbeigebers durchführen.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Sie könen meine Ausführungen gern per Copy und Paste in ein eigenes Dokument kopieren und dem Arbeitgeber vorlegen.
Typische Anfechtungsgründe sind arglistige Täuschung oder ein Irrtum darüber, was vertraglich vereinbart worden ist, der sogenannte Inhaltssirrtum, oder dass eine Willenserklärung nur versehentlich abgegeben worden ist, der sogenannte Erklärungsirrtum. Aber so ein Grund ist in Ihrer Schilderung für mich nicht ersichtlich. Denkbar wäre vielleicht der Wegfall der Geschäftsgrundlage, etwa weil die Weiterbildung für die Firma keinen Wert mehr hat, weil Freundin aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten kann. Aber auch das ist nur theoretisch. Denn nach der Schwangerschaft kann Sie ja wieder arbeiten.
Ja. Und nach der Schwangerschaft kann Sie diese Weiterqualifizierung in die Firma einbringen, sodass ich keinen Nachteil für die Firma sehe.
Gerne stehe ich für weitere Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (Klick auf 3-5 Sterne) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Dies hat keine Auswirkungen auf die bereits an JustAnswer geleistete Zahlung. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!