Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer.
Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Es kommt auf die vertragliche Regelung an, die zwischen Ihnen und dem Wohnheim besteht.
Nach Rechtsprechung muss jeder Mieter Anspruch auf eine Internetverbindung haben.
Einzige Voraussetzung ist, dass die angebotenen Leistungen wie Recherche, Informationsbeschaffung etc. nutzbar sind (nicht Streaming etc.).
Ein Anspruch auf Ermöglichung schnellerer Internetverbindungen ist nicht gegeben.
Dies ist auch schlüssig. Nehmen Sie ein Wohnheim mit 100 Wohnungen und jede Wohnung will über den DSL-Zugang bzw. DSL-Verteiler einen Sonderanschluss.
Dies kann bereits aus technischen Gründen nicht möglich sein.
Daher besteht, wenn nicht vertraglich gesondert vereinbart, kein Rechtsanspruch.
Gleichwohl können Sie mit der Hausverwaltung über solch ein Zugang zu einem schnelleren Anschluss verhandeln.
Alternativ müssten Sie kabellose Lösungen wie GigaCube etc. prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-