Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage:
Wenn Sie eine Ladung erhalten haben, dann müssen Sie auch erscheinen, unabhägig davon, was Sie schon in Ihrer Stellungnahme an das Gericht schreiben.
Das Gericht wird auch seinerseits nicht den Sachverhalt aufklären und aufgrund Ihrer Stellungnahme darüber entscheiden, ob hier falsche Angaben gemacht wurden.
Andererseits ist es aber auch so, dass eine falsche Versicherung an Eides Statt strafbar ist. Wenn Sie dieser Meinung sind, dann können Sie noch zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Die eidesstattliche Versicherung dient dazu, dass das Gericht schnell und ohne Beweisaufnahme vorläüfig entscheiden kann. Sie haben daher nicht nur die Gelegenheit, schon jetzt die Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung durch eine eigene eidesstattliche Versicherung zu erschüttern, sondern können im Termin auch dezidiert dazu vortragen.
Daneben kann dann in einem Hauptsacheverfahren nach den Regeln des Beweisrechts verfahren werden und gegebenenfalls die falsche Darstellung widerlegt werden.
Im Übrigen haben Sie auch die im jeweiligen Verfahren genannten Rechtsmittel auf Ihrer Seite.
Kurzgefasst:
1) Sie sollten hier eine Stellungnahme an das Amtsgericht schreiben, gegebenenfalls auch durch eine eigene eidesstattliche Versicherung oder Vorlage von anderen Beweismitteln diese unterstützen.
2) Sie müssen trotzdem zum Termin erscheinen. Dort wird dann die Sach- und Rechtslage erörtert werden.
3) Eine falsche Versicherung an Eides Statt ist strafbar. Sie können, wenn Sie der Meinung sind, dass das gelogen ist und sich das alles nachweisen lassen könnte, Strafanzeige erstatten.
4) Neben der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides Statt könnte gegebenenfalls auch noch ein Prozessbetrug im Raum stehen, das müsste man dann sehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiter helfen konnte und freue mich auf Ihre wohlwollende Bewertung
Herzlichst Ihr
Roland Hoheisel-Gruler
Rechtsanwalt