Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Sie werden gegen die Forderung selbst nichts unternehmen können. Wenn der Anspruch berechtigt ist, dann kann das Heim von Ihnen aus Ihrer Erbestellung heraus die Kosten verlangen. Denn als Erbe haben Sie auch die Verbindlichkeiten Ihrer Mutter mitgeerbt. Der Umstand, dass Ihr Einkommen niedrig ist, berührt den Anspruch nicht. Wenn Sie mit Ihrem Einkommen aber unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, müssen Sie nicht zahlen.
Eine Möglichkeit wäre, mit dem Heimbetreiber eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen, um einen Rechtsstreit und Pfändungsmaßnahmen zu vermeiden.
Falls aber ein Anspruch gegen das Sozialamt auf Übernahme der Heimkosten besteht, können Sie vom Sozialamt die Zahlung fordern. Das können Sie auch jetzt noch. Gegebenfalls müssten Sie gegen das Sozialamt klagen.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Wie kann ich noch helfen, besteht weiterer Klärungsbedarf?Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (Klick auf 3-5 Sterne) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Dies hat keine Auswirkungen auf die bereits an JustAnswer geleistete Zahlung. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.