Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, das können Sie, denn ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung darf die Schwiegermutter nicht dauerhaft bleiben.
An der Wohnung/dem Haus steht Ihnen und Ihrer Frau gemeinschaftlich das Besitz- und Hausrecht zu.
Das bedeutet, dass gegen den Willen und ohne die Zustimmung eines der Partner eine dritte Person nicht dauerhaft in den Räumlichkeiten verbleiben darf.
Sie können daher als (Mit)Inhaber des Haus- und Besitzrechts verlangen, dass die Schwiegermutter die Wohnung/das Haus verlässt!
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt