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RASchiessl
RASchiessl, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 44218
Erfahrung:  Vertragsanwalt des Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes Regensburg
32916861
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RASchiessl ist jetzt online.

Guten Abend ich habe eine große Unsicherheit bzgl.

Diese Antwort wurde bewertet:

Guten Abend ich habe eine große Unsicherheit bzgl. Immobillienrecht und Pfändung ....
JA: Ich verstehe. Bitte nennen Sie mir Ihr Bundesland.
Customer: Thüringen
JA: Vielen Dank. Gibt es noch etwas, dass der Anwalt wissen sollte?
Customer: Ich habe zusammen mit meiner Gattin ein hochwertiges Freizeitgrundstück mit einem schicken Haus für 200000€ erworben .Ich und meine Gattin haben das Haus auf unseren Sohn sowie unsere Tochter gekauft also die beiden sind jeweils Eigentümer zu 50:50 meine Gattin sowie ich haben das Nießbrauchrecht.Customer: Chat is completed

Sehr geehrter Ratsuchender,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Welche konkrete Frage haben Sie an uns?

Wie können wir Ihnen helfen?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ich habe zusammen mit meiner Gattin einhochwertiges Freizeitgrundstück mit einem schicken Haus für 200000€ erworben .Ich und meine Gattin haben das Haus auf unseren Sohn sowie unsere Tochter gekauft also die beiden sind jeweils Eigentümer zu 50:50 meine Gattin sowie ich haben das Nießbrauchrecht Nun hat unsere Tochter unabhängig davon mit ihrem Lebensgefährten ein Haus für 500000€ gekauft also finanziert was würde uns erwarten wenn ihre Finanzierung warum auch immer platzt ? Wieweit ist hier eine Haftung oder ein Problem zu erwarten ? Gruß Mario Warten

Sehr geehrter Ratsuchender,

haben Sie vielen Dank.

Wenn die Finanzierung Ihrer Tochter platzt, dann haften Sie grundsätzlich nicht für die Schulden Ihrer Tochter.

Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass auch Ihr Haus (im Eigentum Ihrer Tochter) mitversteigert wird.

Der eingetragene Nießbrauch wird zwar im Wege der Versteigerung gelöscht werden, Sie erhalten aber den Wert des Nießbrauches vorab aus dem Versteigerungserlös ausbezahlt.

Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Eine Frage habe ich noch das Haus gehört aber nur zu 50 Prozent meiner Tochter die anderen 50 Prozent gehen ja auf unseren Sohn ist das unerheblich ?

Sehr geehrter Ratsuchener,

das ist schon von Bedeutung für die Erlösverteilung. Ihr Sohn erhält seinen Anteil am Haus dann ebenso ausbezahlt.

An der Versteigerung an sich ändert dies grundsätzlich aber nichts.

Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

RASchiessl und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ich stelle mir die Frage wie ich das vorsorglich abwenden kann

Sehr geehrter Ratsuchender,

zu überlegen wäre dass Sie oder Ihr Sohn den Anteil der Schwester übernehmen und so die Zwangsversteigerung vermeiden.

Denkbar wäre auch, dass Ihr Sohn das Haus selbst ersteigert.

Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Vielen Dank für Ihre Mühe ich kann nun ruhig schlafen und das Wochenende ist gerettet !

Gerne!

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl Rechtsanwalt