Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer.
Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Ja, Sie können sowohl überzahlte Mieten als auch überzahlte Nebenkosten von der Vermieterin zurück fordern.
Dies kann sogar über einen Anwalt gerichtlich durchgesetzt werden. Anspruchsgrundlage für Sie hierfür ist § 812 Abs. 1 S. 1 BGB.
Die Rückforderung kann bis zu 3 Jahre zum Jahresende rückwirkend erfolgen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist ergibt sich aus den §§ 195, 199 BGB.
Stellen Sie hierfür den gesamt zurückzubezahlenden Betrag in einem Schreiben an die Vermieterin dar, setzen Sie ein Frist zur Rückzahlung von 14 Tagen und übermitteln Sie das Schreiben per Einschreiben-Einwurf.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-