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ra-huettemann
ra-huettemann, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 49379
Erfahrung:  RA seit 21 Jahren mit den Fachgebieten Verbraucherrecht, Mietrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht
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ra-huettemann ist jetzt online.

Ich möchte gerne wissen: wenn eine Arzthelferin ohne Wissen

Diese Antwort wurde bewertet:

ich möchte gerne wissen: wenn eine Arzthelferin ohne Wissen des Arztes Notfallpatienten eigeninitiativ weg schickt und dem Arzt NICHTS von dem Patienten erzählt hat, : welcher Strafbestand liegt dann vor?
JA: Ich verstehe. Bitte nennen Sie mir Ihr Bundesland.
Customer: niedersachsen
JA: Vielen Dank. Gibt es noch etwas, dass der Anwalt wissen sollte?
Customer: ja. Die Helferinnen haben das nachweislich zum Nachteil von Patienten in vier Fällen getan

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.

Die Arzthelferinnen haben sich unter den geschilderten Umständen zumindest einer unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323 c StGB strafbar gemacht:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html

Da den Arzthelferinnen eine Garantenstellung zukommt, ist sogar eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung durch Unterlassen gemäß §§ 223, 13 StGB in Erwägung zu ziehen.

Klicken Sie oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne/"Toller Service","Informativ & hilfreich","Frage beantwortet"), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann zahlt JustAnswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung an mich aus.

Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

ra-huettemann und 2 weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
vielen Dank für die schnelle Antwort !

Sehr gern!

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt