Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Sie können noch weitere Schadenspositionen neben der "reinen" Reparatur geltend machen.
Dies wären u. a. Kosten für einen gleichwertigen Mietwagen (Normaltarif für Miete) für die Tage, in welchen Ihr Kfz in Reparatur ist, einen sog. Merkantilen Minderwert an Ihrem Fahrzeug, weil dieses jetzt als Unfallwagen bezeichnet werden muss.
Dies dürften in Ihrem Fall die Positionen sein, welche Sie geltend machen können.
Anbei noch ein Beitrag eines Kollegen, der umfassend sämtliche mögliche Schadenspositionen darstellt:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verkehrsunfallregulierung-was-kann-verlangt-werden-schadenspositionen_002457.htmlIch hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ja, der Händler müsste Ihnen diesen berechnen können.
Er hat sicherlich entsprechende Software hierfür.
Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-