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ra-huettemann
ra-huettemann, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 49424
Erfahrung:  RA seit 21 Jahren mit den Fachgebieten Verbraucherrecht, Mietrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht
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ra-huettemann ist jetzt online.

Hallo guten Tag, ja ich habe ein Zimmer an eine Studentin

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo guten Tag, ja ich habe ein Zimmer an eine Studentin vermietet, sie hat den Vertrag noch nicht unterschrieben, wohnt seit dem 1.10.19, hier und kommt soeben und sagt, sie zieht heute aus. Habe ich da einen Schutz, 14 Tage - Kündigungszeit. Wie soll ich vorgehen. Vielen Dank
JA: Ich verstehe. Bitte nennen Sie mir Ihr Bundesland.
Customer: Bayer, im Westen vonMünchen
JA: Vielen Dank. Gibt es noch etwas, dass der Anwalt wissen sollte?
Customer: weiss ich nicht, es geht um den sofortigen Auszug, ob ich das so hinnehmen muss.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.

Es handelt sich um ein Mietverhältnis im Sinne des § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB (=möbliertes Stundentenzimmer).

Für ein solches Mietverhältnis gilt zwingend die gesetztliche Kündigungsfrist gemäß § 573 c Absatz 3 BGB von 14 Tagen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

Dabei ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

Das bedeutet, dass die Kündigung auch erst zum Ende dieses Monats wirksam wird.

Die Studentin bleibt Ihnen daher bis zum 31.10.2019 mietzahlungspflichtig!

Dabei ist es auch rechtlich völlig unerheblich, ob diese nun auszieht oder nicht, denn die Nichtnutzung der Mietsache befreit nicht von der Mietzahlungspflicht.

Klicken Sie oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne/"Toller Service","Informativ & hilfreich","Frage beantwortet"), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann zahlt JustAnswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung an mich aus.

Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

ra-huettemann und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.

Vielen Dank für das Telefonat.

Auf der folgenden Seite finden Sie sämtliche Kontaktdaten von JustAnwer:

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Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt