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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 31729
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Ich habe am 1.04 einen Stromanbieter wechsel abgeschlossen,

Diese Antwort wurde bewertet:

Ich habe am 1.04 einen Stromanbieter wechsel abgeschlossen, die Stromlieferung soll aber erst am 1.11.2019 beginnen .Am 8.10 habe ich dann dafür die Mitteilung bekommen mit dem zu zahlenden Betrag. Da mir dieser Betrag zu hoch ist, habe ich dem Vertrag widersprochen und vorsichtshalber gekündigt. Heute habe ich die Mitteilung vom Anbieter bekommen, das ein Widerspruch nur bis zum 15. 04 möglich wäre , nach telefonischer Rückfrage wurde mir erklärt , der Vertrag würde 24 Monate laufen, sodas eine Kündigung auch erst dann möglich wäre. Ich könnte mich aber mit 98,10€ regresszahlung rauslaufen. Was soll ich machen?
JA: Ich verstehe. Bitte nennen Sie mir Ihr Bundesland.
Customer: NRW
JA: Vielen Dank. Gibt es noch etwas, dass der Anwalt wissen sollte?
Customer: Nein , wüsste ich jetzt nicht

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
es freut mich, dass Sie sich für die Nutzung von JustAnswer entschieden haben.
Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Bitte erlauben Sie mir zur Vermeidung von Missverständnissen folgende Nachfrage:
Von welchem Datum genau ist Ihr Widerspruch und können Sie den Zugang von diesem beim Anbieter nachweisen?
Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies gern über den Premiumservice hinzubuchen. Ich vereinbare dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Der Widerspruch ist vom 8.10.2019 um 11:09 Uhr per Fax, Nachweis habe ich . Vorsorglich habe ich auch über ein online Portal gekündigt

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist die Rechtslage wie folgt einzuschätzen:
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, wann Sie den Vertrag mit dem neuen Stromanbieter unterschrieben haben.

Denn ab diesem Zeitpunkt beginnt die mögliche 14 tägige Widerspruchsfrist zu laufen.

Nur innerhalb dieser Frist ist sodann ein Widerruf möglich. Nur wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, beginnt die Frist nicht zu laufen.

Ist diese Frist verstrichen und es handelt sich um einen 24-Monatsvertrag, ist eine Kündigung erst zum Ende möglich. Diesbezüglich sind die Auskünfte des Anbieters korrekt.

Gesonderte Regelungen zur Kündigung etc. können im Vertrag vereinbart sein und vorrangig Geltung haben.

Daher ist nach Ihrer Schilderung die Rechtsposition des Stromanbieters nach erster Einschätzung günstiger und Sie müssen entscheiden, ob Sie die "Abstandszahlung" leisten oder sodann doch bei dem Anbieter bleiben.
Ich bedaure Ihnen keine positivere rechtliche Einschätzung übermitteln zu können, würde mich jedoch gleichwohl über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Bemühungen und die Vornahme meiner rechtlichen Ausführungen freuen.
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-

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