Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, Ihre Ex-Frau hat keinerlei rechtliche Handhabe, von Ihrer früheren Freundin die Scheidungskosten erstattet zu verlangen.
Grundsätzlich besteht ein solcher Rückgriffs-/Schadensersatzanspruch gegenüber dem Partner des untreuen Ehegatten nicht, weshalb Ihre ehemalige Freundin auch von vornherein nicht in Anspruch genommen werden könnte.
Auch Sie selbst könnten mit den Kosten im Übrigen nicht belastet werden, denn es liegt keine Scheidung aus alleinigem Verschulden vor, sondern Ihre Ex-Frau hat ein gleichteiliges Verschulden mittels Vergleichs ausdrücklich anerkannt - hieran ist sie rechtlich gebunden!
Klicken Sie oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne/"Toller Service","Informativ & hilfreich","Frage beantwortet"), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann zahlt JustAnswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung an mich aus.
Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt