Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
verstehe ich Sie richtig, dass der Züchter mit dem Sie den Vertrag, Ihnen kein Tier "liefern" kann ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben.
Wenn Sie den Welpen bei der anderen Person auch bekommen, ohne dass Sie die Anzahlung verlieren, bestehtkein rechtliches Problem. Sie sollten sich allerdings eine Bestätigung geben lassen, dass der Hund Ihnen in Erfüllung des Vertrages mit dem "alten" Züchter übergeben wird.
Ich hoffe, Ihre Frage ist beantwortet. Falls noch Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der Antwort.
haben Sie noch Nachfragen ? Falls nicht, nehmen Sie bitte nunmehr eine Bewertung vor. Es entstehen hierdurch keine Extrakosten. Vielen Dank !