Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Unter den mitgeteilten Sachverhaltsumständen ist es in der Tat möglich, dass das Gericht das Verfahren gemäß § 149 ZPO ausgesetzt hat.
Das Gericht kann nach dieser Bestimmung, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist, die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens anordnen.
Es ist daher möglich, dass das Gericht wegen des Verdachtes des Betruges - strafbar gemäß § 263 StGB - das Verfahren hier ausgesetzt hat, um die Staatsanwaltschaft zunächst Ermittlungen zu diesem Tatverdacht vornehmen zu lassen.
Hierüber müsste sodann aber auch ein entsprechender Aussetzungsbeschluss seitens des Gerichts gefasst werden, der auch Ihnen zuzustellen wäre.
Die Tatsache, dass Ihnen die Stellungnahme des Vermieters nicht mehr von dem Gericht übermittelt wurde, könnte dafür sprechen, dass das Gericht in der Tat das Verfahren nach § 149 ZPO ausgesetzt hat!
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Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt