Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank.
Das Testament habe ich mir angesehen. Sie enterben Ihre Ehefrau und setzen Ihre beiden Kinder zu Erben ein.
Ihre Frau erhält hier ein Vermächtnis.
Allerdings kann Ihre Frau natürlich das Erbe ausschlagen und den Pflichtteilsanspruch geltend machen. Dieser beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils also 500.000 EUR (bei den angenommenen 2.000.000 EUR).
Sie müssen also damit rechnen, dass Ihre Frau das Testament ausschlägt. Da die 500.000 EUR bereits nach 2 Jahren erreicht sind, ist es eher unwahrscheinlich, dass Ihre Frau ausschlagen wird.
Wenn man diese Zahlung nur 2 Jahre durchhalten muss, dann ist Ihr Erbe binnen einer sehr kurzen Zeit verbaucht, wenn man die Rentenzahlung der Kinder noch hinzurechnet.
Wirtschaftlich gesehen wären dann nach Ihrem Tode nicht die Kinder sondern die Ehefrau die Alleinerbin.
Ich weiß natürlich nicht ob dies von Ihnen so beabsichtigt ist.
Unklar ist allerdings die Formulierung "je nach Bedarf". Zum einen ist unklar um welchen Bedarf es sich handelt und zum anderen ist auch nicht klar wer den Bedarf bestimmt (Ob der Testamentsvollstrecker oder die Ehefrau).
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt