Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtlich gesehen muss sich Ihre Tochter nicht zur Sache einlassen.
Der für Ihre Tochter sicherste Weg wäre es zunächst zu schweigen und dann über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen. Erst mit der Einsicht in die Verfahrensakten weiß Ihre Tochter genau was Ihr zum Vorwurf gemacht wird, welche Beweise und Zeugenaussagen gegen sie vorliegen.
Erst wenn Ihre Tochter alle Tatsachen kennt sollte sie sich schriftlich am besten über den Anwalt zur Sache einlassen.
Dies wäre der für Ihre Tochter sicherste Weg.
Wenn nun Ihre Tochter angibt, dass Sie der Meinung war eine Regelung würde über den Arbeitgeber erfolgen, dann fehlt es Ihrer Tochter jedenfalls an einem vorsätzlichen Handeln. Betrug erfordert aber eine vorsätzlich begangene Tag. Ich sehe hier daher grundsätzlich keine Strafbarkeit gegeben.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt