Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.
Verstehe ich Sie dahingehend richtig, dass Sie und Ihre Frau zu Lebzeiten Darlehensnehmer waren und dass die Bank nach dem Versterben Ihrer Frau verlangt, als Eigentümerin des Grundstücks eingetragen zu werden?
Sofern Sie wünschen, stehe ich Ihnen auch für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen besprechen können. Buchen Sie dieses gern als Premium-Service hinzu.
Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Eingabe.
Wie kann ich Ihnen in diesem Zusammenhang behilflich sein? Welche konkrete Frage darf ich Ihnen dazu beantworten?
In diesem Falle könnten Sie den Miteigentumsanteil Ihres Sohnes übernehmen und Ihren Sohn auszahlen. Voraussetzung hierfür ist freilich, dass Ihr Sohn sich damit einverstanden erklärt. Wenn es Ihnen derzeit an der Liquidität mangelt, kann ggf. eine entsprechende Finanzierung erfolgen oder der Auszahlungsanspruch zeitlich aufgeschoben werden.
Da gibt es keine bestimmte Berechnungsmethode. Vielmehr müssten Sie sich mit Ihrem Sohn auf einen Auszahlungsbetrag einigen.
Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?
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