Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist die Rechtslage wie folgt einzuschätzen:
Ja, Sie können aufgrund der nachweislich beschriebenen Krankheiten eine Verlegung des Termins beantragen.
Denn der Gesetzgeber fordert von Ihnen nicht, im Krankheitsfall die Vermögensauskunft abzugeben.
Wichtig ist, dass die Sie dem Gerichtsvollzieher die Krankmeldung mitteilen.
Dies kann telefonisch und/oder per E-Mail bei dem zuständigen Gericht erfolgen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-