Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Problem in Ihrem Falle ist: Die Vereinbarung die Sie mit Ihren Miterben betreffend die Übernahme des Hauses getroffen habe ist, sofern sie nicht notariell beurkundet wurde, wegen des Verstoßes gegen § 311b BGB (notarielle Beurkundung) für Ihre Miterben nicht verpflichtend.
Nicht nur den Kaufvertrag selbst sondern auch die Abrede den Kaufvertrag abschließen zu wollen bedürfen der notariellen Beurkundung. Aus der Vereinbarung mit Ihren Miterben können Sie daher leider keine rechtlichen Ansprüche auf Übertragung des Hauses ableiten.
Da Sie jedoch einen Erbteil (Haus) nutzen, steht der Erbengemeinschaft eine Nutzungsentschädigung zu. Die NUtzungsentschädigung besteht in Höhe der ortsüblichen Miete.
Sie haben daher keinen Anspruch darauf, dass die Erben zum Notar gehen. Sie sollten daher überlegen mit den Miterben bezüglich der Miete einen Kompromiss zu finden.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt