Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die mangelnde Verfügbarkeit von Internet und Handyempfang am Urlaubsort als Reisemangel lediglich zu einer entsprechenden Reisepreisminderung berechtigt, nicht aber zum Rücktritt von dem Vertrag.
Abweichendes gilt aber dann, wenn die Verfügbarkeit reisevertraglich explizit zugesichert war und der Abschluss des Reisevertrages - für den Veranstalter erkennbar - seitens des Kunden ausdrücklich von der Verfügbarkeit von Internet und Handyempfang abhängig gemacht worden ist.
Sollten letztere Voraussetzungen vorliegen, so kann sodann auch ein Rücktritt von dem Vertrag gegen Kostenerstattung erfolgen.
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt