Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Sie sollten die Abbuchungen keinesfalls hinnehmen und die Rückzahlung der zu Unrecht abgebuchten Beträge einfordern.
Mit erfolgter Kündigung Ihrerseits ist das Vertragsverhältnis nämlich rechtlich erloschen.
Eine Kündigung bedarf weder der Billigung/Zustimmung noch der audrücklichen Bestätigung durch den Kündigungsempfänger. Vielmehr entfaltet die Kündigung mit ihrem Zugang ohne weiteres volle Rechtswirksamkeit.
Das bedeutet, dass die nach der Kündigung erfolgten Abbuchungen mangels eines bestehenden Vertrages rechtsgrundlos waren mit der Folge, dass Ihnen gemäß § 812 BGB ein Anspruch auf unverzügliche Rückzahlung der zu Unrecht vereinnahmten Beträge zusteht.
Fordern Sie daher den Anbieter unter ausdrücklicher Berufung auf die hier dargestellte Rechtslage zu umgehender Rückzahlung auf!
Nehmen Sie bitte Ihre Bewertung vor, indem Sie oben die Bewertungsterne (=3-5 Sterne) anklicken, wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann zahlt JustAnswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung an mich aus.
Nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit nachfragen!
Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt