Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Aus rechtlicher Sicht erachte ich die Sache für schwierig.
Wenn jemand eine Spende leistet, erfolgt eine solche ohne Gegenleistungsbeziehung. D. h. eine solche kann auch nicht zurückgefordert werden.
Ansonsten ist es keine Spende sondern eine Bezahlung. Dann wiederum müsste eine andere steuerliche Behandlung erfolgen. Ansonsten liegt ggf. Steuerhinterziehung vor.
Ein Betrug nach § 263 StGB kann ich nicht erkennen. Denn hierfür müssten Sie jemand unter Vortäuschen einer Leistungserbringung Geld "entlockt" haben.
Das ist bei dem beschriebenen Vorgang nicht der Fall.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-