Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, Sie können das Mietverhältnis ordentlich kündigen, denn es liegt ein vertragswidriger Gebrauch vor, da die Wohnung nicht mit fünf Personen - wie vereinbart -, sondern mit sieben Personen belegt ist.
Sie müssen die Mieter aber zunächst schriftlich abmahnen, denn ansonsten ist die ordentliche Kündigung unwirksam.
Fordern Sie die Mieter daher nun zunächst schriftlich (=Einschreiben) auf, sich an die meitvertraglichen Vereinbarungen zu halten und die Wohnung mit maximal fünf Personen zu belegen.
Setzen Sie den Mietern hierzu eine Frist von 14 Tagen ab Briefdatum, und kündigen Sie an, dass Sie nach ergebnislosem Ablauf der Frist die ordentliche Kündigung aussprechen werden.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, so können Sie anschließend den Mietvertrag kündigen!
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Nach jetziger Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt