Vielen Dank für Ihre weiteren Mitteilungen!
Wenn Sie dies vertraglich ausdrücklich festgehalten haben, so sind die Mieter in der Tat auch zum Weißeln verpflichtet.
Zwar ist die übliche Abnutzung der Mietwohnung mit der Mietzahlung abgegolten (§ 538 BGB). Nach Ihrer Schilderung des Schadensbildes gehen die eingetretenen Schäden allerdings über das noch hinzunehmende Maß der Abnutzung weit hinaus, sofern das Bad verschimmelt, die Steinböden und die Küche verdreckt und die Armaturen verkalkt sind.
Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung bei Auszug besenrein zu übergeben, was nach der Rechtsprechung des BGH bedeutet befreit von groben Verschmutzungen: Sie können daher von den Mietern verlangen, dass diese die Wohnung in einem grundgereinigten Zustand an Sie übergeben.
Zugleich sollten Sie diesen in Aussicht stellen, dass Sie ansonsten eine Firma mit der fachmännischen Reinigung beautragen werden und die entsprechenden Kosten von der Kaution einbehalten werden.
Für die Reinigungsarbeiten sowie das Weißeln sollten Sie einen Betrag von mindestens 2.000 Euro in Ansatz bringen, denn allein auf daíe Malerarbeiten entfallen laut Ihrem Kostenvoranschlag bereits 1.700 Euro.
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Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt